|
Das Wichtigste vorneweg: Die schweflige Säure bindet Gärungsneben-
und Zwischenprodukte ab, schützt den Wein vor Oxidation und
hemmt die Vermehrung von Hefepilzen und Bakterien. Es sind diese
vielseitigen Wirkungen, die im folgenden noch erläutert und
ergänzt werden, welche die schweflige Säure zu einem
in der modernen Weinbereitung praktisch unersetzlichen Stoff machen.
Schwefel wird in der Regel in Salzform zugegeben: durch
die Gabe als Kaliumdisulfit (K2S2O5) in Tablettenform oder als
Pulver wird eine genaue Dosierung auch kleinster Mengen ermöglicht.
- Bindung von Acetaldehyd, einer Vorstufe des Alkohols
bei der Gärung,
die in Restbeständen in jedem Wein, in höherem Anteil
in halbtrockenen und süßen Weinen, die in der Gärung
unterbrochen wurden, vorhanden ist. Acetaldehyd ist chemisch
sehr reaktiv, verursacht im Wein einen unangenehmen sog. Luftton
und
ist neben dem Alkohol und den Histaminen eine der Ursachen für
Kopfschmerzen. Mit der Bindung an die schweflige Säure wird
er unwirksam gemacht.
- Die Bindung von anderen Gärungsnebenprodukten
wie Ketoglutarsäure
und Weininhaltsstoffen wie Glucose ist von geringerer Bedeutung.
- Verhinderung der chemischen Oxidation durch Bindung
von freiem Sauerstoff bzw. Reduktion von oxidierten Weininhaltsstoffen.
- Verhinderung der biochemischen Oxidation durch Inaktivierung
von Oxidasen (= Enzyme, die Sauerstoff auf die Weininhaltsstoffe übertragen).
- Hemmung von Hefen (wichtig bei Weinen
mit Restsüße).
- Hemmung von Bakterien (Essig-, Milchsäure-Bakterien).
- SO2 beeinflusst den Geschmack: Überschwefelte Weine riechen
stechend und schmecken stumpf, hart, ziehend. Unterschwefelte
Weine werden durch Oxidation hochfarbig bis braun, schmecken
breit, fad
und altern schnell.
- Lesezeitpunkt und -verfahren (Vorlese, Auslese) so wählen,
dass möglichst gesundes Lesegut geerntet wird und
auf eine Maische- und Mostschwefelung zur Verhinderung
von Essigbildung
verzichtet werden kann.
- gezielter Einsatz von Reinzuchthefen, die weniger Gärungsnebenprodukte
bilden. Dieser Effekt kann durch Zugabe von Hefenährstoffe
erhöht werden (Thiamin, Ammoniumphosphat). Diese
sind aber in den Öko-Richtlinien nicht zugelassen,
da man davon ausgehen kann, dass ein natürlicher
Most genügend
Nährstoffe
enthält.
- Trockene Weine benötigen weniger SO2 als halbtrockene oder
milde Weine, da zum einen keine Nach-gärung des Restzuckers
erfolgen kann und sie einen geringeren Gehalt an Gärungsnebenprodukten
auf-weisen, zu deren Bindung SO2 benötigt wird.
- Einleitung des biologischen Säureabbaus (Apfelsäure
zu Milchsäure, auch „malolaktische Gärung“ genannt),
bei dem auch Nebenprodukte der alkoholischen Gärung
reduziert werden.
Beim Verbrennen von elementarem Schwefel entsteht
Schwefeldioxid (SO2). Das SO2-Gas löst sich in Wasser. Ein Teil
verbindet sich chemisch mit Wasser zur schwefligen Säure H2SO3.
Diese dissoziiert fast vollständig, d. h. sie gibt 1 oder 2
Wasserstoffionen ab (die Konzentration an freien Wasserstoffionen
(H+) ist bekanntlich
das Maß für den Säuregrad einer Flüssigkeit).
Es entsteht dann zuerst das Bisulfit-lon HSO3- und dann
das Sulfit-Ion SO3- -. Diese vier Formen der schwefligen
Säure (SO2, H2SO3,
HSO3-, SO3- -) werden als freie schweflige Säure bezeichnet,
die ein wichtiger Bestandteil der Weinanalyse ist.
Die Bisulfit-Form der freien schwefligen Säure geht ihrerseits
Verbindungen ein mit Acetaldehyd und anderen Weininhaltsstoffen
und man bezeichnet diesen Anteil dann als gebundene schweflige
Säure. Die gebundene schweflige Säure ist biologisch
nicht mehr aktiv.
Freie und gebundene schweflige Säure zusammen werden als gesamte
schweflige Säure bei der quantitativen Weinanalyse
ausgewiesen, d. h. umgekehrt, man kann die gebundene Form
aus der Differenz
der Werte für gesamter und freier schwefliger Säure
errechnen.
Die Sulfit-Form ist oxidierbar: SO3- - + O wird zu SO4- -, d. h.
sie kann freien Sauerstoff binden oder oxidierte Weinbestandteile
reduzieren (= vom Sauerstoff befreien). Als Gas gelöste
SO2 und undissoziierte H2SO3 sind biologisch wirksam, d.h.
keimhemmend
gegenüber Hefen und Bakterien.
Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Formen der
schwefligen Säure und die damit verbundenen vielfältigen
Wirkungen sind im übrigen noch abhängig von Temperatur,
Alkoholgehalt, Säuregrad (pH-Wert) des Weins und der
Konzentration der vielen Weininhaltsstoffe, die als Bindungspartner
in Frage kommen.
Die mit der Nahrung aufgenommene schweflige
Säure wird im
Körper zu Sulfat oxidiert und mit dem Kot und dem
Harn ausgeschieden. Das ist beim gesunden Menschen
kein Problem, da
durch ein körpereigenes Enzym (Sulfitoxidase) täglich
etwa 2400mg SO2, die beim Um- und Abbau schwefelhaltiger
Aminosäuren
entstehen, oxidiert werden. Das ist eine weitaus größere
Menge, als durch Weingenuss jemals aufgenommen werden kann.
Dass die Wissenschaftler sich trotzdem nicht einheitlich
unbedenklich über
die Wirkung des SO2 äußern, liegt u. a. daran, dass
die individuelle Empfindlichkeit der Menschen sehr verschieden
ist.
Schwefelfreie Weine gibt es nicht,
denn auch ohne jeden Zusatz ist der Schwefel ein natürlicher
Bestand-teil eines jeden Weines, da schwefelhaltige Aminosäuren
enthalten sind. Die Herstellung von Weinen ohne Schwefelzugabe
ist normalerweise technisch
sehr aufwendig, weil mit hohem Energieeinsatz zur Hitzesterilisierung
und Vakuumerzeugung sowie dem Einsatz von Ersatzchemikalien
bei der Abfüllung verbunden (Sorbinsäure, Ascorbinsäure,
Kohlensäure, Stickstoff, Argon usw.), falls man nicht
auf jegliche Konservierung verzichten möchte.
Sowie das Verfahren von der traditionellen Weinbereitung
abweicht, weicht auch der Geschmack mehr oder weniger vom üblichen ab
und wird auch in Blindproben von Fachleuten meist ungünstig
bewertet. Die Haltbarkeit ist ebenfalls geringer: sowohl die Lagerfähigkeit
der Flaschen (je nach Verschlussart) als auch die Genussfähigkeit
des Weins nach dem Öffnen. Falls die Flaschen mit den neuen
dichten Verschlüssen wie Kronkorken oder Schraubverschluss
verschlossen werden, weicht die Haltbarkeit der ungeöffneten
Flaschen wenig von der geschwefelter Weine ab.
Von Verbrauchervertretern wird seit langem die Deklaration
von Weininhaltsstoffen und Behandlungsmitteln gefordert,
die auch
vom Gesetzgeber im Entwurf zur Weingesetzänderung
vorgesehen ist. Das ist bei Alkohol, Säure und Restzucker
auch ohne Zweifel sinnvoll, war beim Schwefel aber unter
den Fachleuten immer stark
umstritten, und zwar aus folgenden Gründen:
- Der Gehalt an Weininhaltsstoffen und damit
der Bedarf an SO2 als Bindungspartner ist je nach Jahrgang,
Sorte und Qualitätsstufe
stark verschieden. Bestimmte Jahrgänge oder Weine
würden
dann unabhängig von ihrer geschmacklichen Qualität
durch ihren höheren SO2-Wert im Verkauf benachteiligt.
- Beide Schwefelwerte (freie und gesamte SO2) ändern
sich noch in der Flasche, d. h. der Analysenwert zum Abfüllungszeitpunkt
stimmt nicht mit dem Wert beim Kauf bzw. Genuss überein,
sondern liegt meistens um einiges darunter.
Ab dem 24. November 2005 muss die Schwefelzugabe
in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l auf dem Etikett deklariert
werden, die
verwendete Menge muss nicht angegeben werden. Dies gilt
für alle Qualitätsstufen
bei Wein, Perlwein und Schaumwein und für weinhaltige
Getränke,
aromatisierten Wein, usw. von mehr als 1,2 vol% Alkohol.
Es muss die Angabe „Enthält Schwefeldioxid“ oder „Enthält
Sulfite“ auf dem Etikett angegeben werden. Abwandlungen
sind nicht zulässig. Als Übergangsregelung gilt,
dass alle Weine, die vor dem 24. November 2005 etikettiert
wurden (egal welcher
Jahrgang), keine Deklaration zu tragen brauchen und ohne
zeitliche Begrenzung aufgebraucht werden können.
zurück
top
Impressum
|